Allgemeine Geschäftsbedingungen (Hotel)

1 GELTUNGSBEREICH

 

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Schulhotel Betriebsgesellschaft mbH (nachfolgend "Hotel" genannt) und dem Gast (nachfolgend "Kunde" genannt) über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Hotelaufnahmevertrag). Der Begriff „Hotelaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.

 

1.2 Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels in Textform, wobei § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen wird, soweit der Kunde nicht Verbraucher ist.

 

1.3 Die Vertragssprache ist Deutsch.

 

2 VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG

 

2.1. Die auf den Webseiten des Hotels dargestellte Auswahl an Leistungen stellt kein verbindliches Vertragsangebot, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Gast dar.

 

2.2. Durch das Ausfüllen und Absenden des Buchungsformulars kommt noch kein Hotelaufnahmevertrag zwischen dem Kunden und dem Hotel zustande. Der Kunde gibt ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Hotelaufnahmevertrages an, indem er nach Ausfüllen des Buchungsformulars im letzten Buchungsschritt auf die Schaltfläche "kostenpflichtig buchen" klickt.

 

2.3. Während des gesamten Buchungsvorgangs kann der Gast mittels der üblichen Tastatur- und Mausnavigation seine Eingaben korrigieren oder löschen.

 

2.4 Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande, wenn dem Gast unmittelbar – spätestens jedoch innerhalb von zwei Werktagen – nach Absendung der Buchung eine Buchungsbestätigung per E-Mail zugesendet wird.

 

2.5 Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

 

2.6 Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Diese Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in zehn Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels beruhen.

 

3 LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG

 

3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

 

3.2 Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.

 

3.3 Wenn der Kunde im Buchungsverlauf ggf. die Möglichkeit der Angabe von außervertraglichen Sonderwünschen hat, so haben diese stets unverbindlichen Charakter. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass das Hotel diesen außervertraglichen Sonderwünschen nachkommt.

 

3.4 Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer und ggf. weitere Abgaben (Bettensteuer) ein. Öffentliche Abgaben wie Kurtaxen oder ähnliches sind in den Preisen nicht enthalten. Diese sind vom Kunden und dessen Mitreisenden zusätzlich vor Ort im Hotel nach den ortsüblichen Tarifen zu entrichten.

 

3.5 Der vereinbarte Preis ist mit Erbringung der Leistung, spätestens jedoch am Abreisetag, fällig und zu zahlen. Der Gast kann den Rechnungsbetrag vor Ort im Hotel bezahlen.

 

3.6 Pauschalangebote, Sonderaktionen, Nachlässe oder andere Rabatte sind grundsätzlich nicht kombinierbar. Personengebundene Firmenpreise sind nicht auf Dritte übertragbar.

 

3.7 Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Gast verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8 % bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

 

3.8 Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag in Textform vereinbart. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

 

3.9 In begründeten Fällen, z. B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist das Hotel berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nummer 3.8 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

 

3.10 Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.

 

4 RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) ODER NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)

 

4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

 

4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.

 

4.3 Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen des Hotels pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 80 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück sowie Pauschalarrangements mit Fremdleistungen, 70 % für Halbpensions- und 60 % für Vollpensionsarrangements zu zahlen.

 

4.4 Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

4.5 Auf den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfehlend hingewiesen.

 

5 RÜCKTRITT DES HOTELS

 

5.1 Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

5.2 Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer 3 Nummern 3.8 und/oder 3.9 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

5.3 Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

  • Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
  • Zimmer oder Räume schuldhaft unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z. B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist;
  • der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist;
  • ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer 1 Nummer 1.2 vorliegt.

5.4 Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

6 ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE, VERANSTALTUNGSRÄUME

 

6.1 Die zur Verfügung gestellten Zimmer sind ausschließlich für Beherbergungszwecke bestimmt.

 

6.2 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.

 

6.3 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

 

6.4 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90 %. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet.

 

6.5 Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

6.6 Reservierte Veranstaltungsräume stehen dem Kunden nur zu der vereinbarten Zeit zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme der Veranstaltungsräume über den vereinbarten Zeitraum hinaus bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Hotels.

 

7 HAFTUNG DES HOTELS

 

7.1 Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Einer Pflichtverletzung des Hotels steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen.

 

7.2 Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

 

7.3 Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens € 3.500 und abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu € 800. Geld, Wertpapiere und Kostbarkeiten können bis zu einem Höchstwert von € 5.000 im Hotelsafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen.

 

7.4 Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

7.5 Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben.

 

7.6 Zurückgebliebene Sachen des Kunden/Übernachtenden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Mieters nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben.

 

8 DATENSCHUTZ

 

8.1. Der Datenschutz unterliegt den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und Telemediengesetzes (TMG). Für die Vertragsabwicklung kann es zur Erhebung, Speicherung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Gastes kommen. Personenbezogene Daten werden nur zur bestimmungsgemäßen Ausführung des Vertrags genutzt. Der Gast erklärt sich mit der Nutzung seiner personenbezogenen Daten für vorgenannte Zwecke einverstanden.

 

8.2. Im Übrigen gelten die separaten Datenschutzbestimmungen, die über die Internetseite des Hotels abrufbar sind.

 

9 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

 

9.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform (E-Mail ausreichend). Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

9.2 Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.

 

9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.

 

9.4 Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

 

9.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

Lüneburg, April 2014

Hotel-AGB
AGB der Schulhotel Betriebsgesellschaft mbH zum Ausdrucken
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